Daten Innenspielgruppe

Montag: 08:30h - 11:15h
Dienstag: 08:30h - 11:15h
Mittwoch: 08:30h - 11:15h
Donnerstag: 08:30h - 11:15h
Freitag: 08:30h - 11:15h


Daten Waldspielgruppe


Dienstag: 14:00h - 16:45h

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Spielgruppe Schutzengel

Kontaktformular:

Schweiz

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


 

1. Anmeldung

1.1 Die Sorgeberechtigten melden das Kind gemäss Anmeldeformular in der Spielgruppe Schutzengel an. Bei mehreren Kindern ist jedes Kind mit separatem Formular anzumelden. Das Formular ist Bestandteil des Vertrages.

1.2 Die Anmeldegebühr beträgt pro Kind CHF 50.- sie dient zur Deckung der Administrationskosten und wird einmal erhoben. Die Anmeldegebühr ist bei Vertragsabschluss geschuldet und wird nicht zurückerstattet, wenn der Spielgruppenplatz nicht in Anspruch genommen wird.

1.3 Der Vertrag tritt auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
1.4 Die Anmeldung des Kindes gilt für das ganze Spielgruppenjahr( ab 1. August)
1.5 Für kurzfristige Abmeldungen werden eine Umtriebsentschädigung von CHF 200.- erhoben.

 

2. Betreuungskonzept

2.1 Das Betreuungskonzept/ Leitbild ist in der Spielgruppenbroschüre des SSLV festgehalten. Die Broschüre ist auf der Internetseite www.sslv.ch aufgeschaltet.

2.2 Die Spielgruppenleitung gestaltet die Spielgruppe im Rahmen des Betreuungskonzept.

 

3.Ort/Zeiten

3.1 Ort und Zeiten sind im Anmeldeformular geregelt

3.2 Die Spielgruppe bleibt während den Schulferien und Feiertagen geschlossen. Start der Spielgruppe im Sommer ist eine Woche nach Schulstart.

 

4. Probezeit

4.1 Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit. Die Parteien können den Vertrag während der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen schriftlich kündigen. Die Probezeit ist Kostenpflichtig.

 

5. Spielgruppenbeitrag

5.1 Der Spielgruppenbeitrag ist Anfangs September und Januar fällig.

Der Semesterbeitrag beträgt in der Innenspielgruppe CHF 495.-

In der Waldspielgruppe CHF 645.- 

Die Rechnung für beide Semester werden anfangs August abgegeben.

5.2 Für Mahnungen wegen Zahlungsrückstand kann eine Gebühr von CHF 10.- erhoben werden.

 

6. Beitragsreduktion bei Krankheit, Ferien, Feiertagen

6.1 In der Formel für die Beitragsberechnung sind Ferien und Feiertage berücksichtigt. Es werden aus diesem Grund keine Beitragsreduktionen gewährt.

 

7. Ausfall der Spielgruppe

Fällt die Spielgruppe aus Gründen aus die die Spielgruppe zu verantworten hat, sind für diese Zeit keine Spielgruppenbeiträge zu entrichten.

Die Spielgruppe erlaubt sich den Waldspielgruppen Morgen / Nachmittag bei Sturm … ohne Kompensation abzusagen.

 

8. Uebergabe des Kindes

8.1 Das Kind ist der Spielgruppenleitung am vereinbarten Ort jeweils auf den Beginn der Spielgruppe zu übergeben.

8.2 Der Sorgeberechtigte informiert die Spielgruppenleitung so früh wie möglich, falls das Kind die Spielgruppe nicht besuchen kann.

 

9. Krankes Kind

9.1 Ist das Kind krank darf es nicht in die Spielgruppe gebracht werden.

9.2 Die Spielgruppenleitung benachrichtigt unverzüglich die Sorgeberechtigten, wenn das Kind während der Spielgruppe erkrankt oder verunfallt.

9.3 Bei einem Notfall ist die Spielgruppenleitung berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung zu geben.

 

10. Pflegerische Massnahmen

10.1 Das Spielgruppenpersonal ist zur Verrichtung von nötigen pflegerischen Massnahmen am Kind befugt, namentlich Windeln wechseln und Hilfe beim Toilettengang.

 

11. Versicherung des Kindes

11.1 Die Sorgeberechtigten versichern das Kind gegen Krankheit, Unfall resp. für Haftpflicht. Der Versicherungsschutz muss bei Eintritt in dir Spielgruppe vorhanden sein.

 

12. Haftung

12.1 Die Spielgruppe haftet nicht für die vom Kind mitgebrachten Spielsachen, Kleider und Geld.

12.2 Die Spielgruppe verfügt über eine Betriebshaftpflicht Versicherung.

 

13. Vertragsdauer / Kündigung

13.1 der Vertrag endet ohne Kündigung auf Ende des Spielgruppenjahres. 

13.2. Die Spielgrupp kann den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit beenden.

Wichtige Gründe aus Sicht der Spielgruppe sind wiederholtes Missachten der Hausordnung und ein Verhalten des Kindes, dass einen geordneten Ablauf des Spielgruppenbetriebs behindert.
13.3. Der Vertag läuft automatisch am Ende des Spielgruppenjahr aus. Eine Kündigung während dem Jahr ist schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Semesters (Ende Januar/Ende Juni) möglich. Bei vorzeitigem Austritt erfolgt keine Rückzahlung.

 

14. Schweigepflicht

14.1 Die Spielgruppe und Ihr Personal ist verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen vertraulich zu behandeln.